Arbeitssicherheit


„Sorgt für eure Gesundheit, ohne diese kann man nie gut sein.“ (Schiller)

Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die körperliche Unversehrtheit ist in bereits unserer Verfassung (Artikel 2 Abs. 2) verankert.

Zur besseren Eingliederung dieser Grundforderung in den betrieblichen Alltag erließ der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzestexten, welche JEDEN Unternehmer und dessen Mitarbeiter in die Pflicht nehmen.

Unter anderem wird dem Unternehmer seitens des Gesetzgebers (ArbSichG) eine sicherheitstechnische wie auch arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. durch einen Betriebsarzt vorgeschrieben.

So wird Arbeits- und Gesundheitsschutz oft als per Gesetz notwendiger reiner Zeit- und Kostenfaktor verstanden – völlig zu Unrecht, da es durchaus weitere Faktoren zu beachten gibt:

  • Leistungsfähigkeit – gute Arbeitsbedingungen steigern die Wettbewerbsfähigkeit
  • Motivation – je mehr die Mitarbeiter spüren, dass sich das Unternehmen um sie sorgt, desto motivierter sind sie
  • Wirtschaftlichkeit – jeder Tag Arbeitsunfähigkeit kostet Lohnfortzahlung und Produktivitätsausfall
  • Verantwortung – der Arbeitgeber ist ethisch und gesellschaftlich für seine Mitarbeiter verantwortlich
  • Rechtliche Absicherung – durch Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen

Was ist genau vom Unternehmer gefordert?

Gesetzliche Anforderungen ergeben sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Der genaue Betreuungsumfang und die Art der nötigen Betreuung wird durch die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft u.a. abhängig von der Betriebsgröße und den existierenden Gefährdungen definiert.

Was sind meine Leistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie?

Arbeitssicherheitsgesetz §6: „Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. …“

Diese Beratungsaufgaben umfassen u.a.

  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln/persönlicher Schutzausrüstung
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen/ Belastungen
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Teilnahme und Mitorganisation an bzw. von Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Unterstützung bei der Erstellung von notwendigen Dokumentationen

Das genaue Leistungsangebot wird auf Ihr Unternehmen passend zugeschnitten.

Welche Vorteile ergeben sich für Sie?

  • Neutrale und wertfreie Betrachtung der betrieblichen Situation, Betriebsblindheit ausgeschlossen
  • Freistellung und Qualifizierung von betrieblichem Personal entfällt
  • Entlastung der Betriebsleitung
  • Breites Fachwissen, da Betreuung mehrerer Unternehmen
  • Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und keine Einschränkung derer durch betriebsinternen Zeitdruck
  • Kostenreduzierung durch weniger Arbeitsausfälle
  • Steigerung des Firmenimages
  • Sicheres und angenehmes Arbeitsklima – sichere Arbeitsabläufe führen zu einer gesteigerten Mitarbeitermotivation
  • Sicherheitsoptimierte Abläufe bringen einen Zeitgewinn und erhöhen somit die Effektivität und Qualität
  • Risikominimierung durch Vermeiden von Unfällen und Sachschäden, Erkennen von Schwachstellen in Prozessen, Erhöhen der Rechtssicherheit, Minimieren des Haftungsrisikos
  • Organisationsoptimierung durch Aufbau eines Arbeitsschutzmanagements, Motivation der Mitarbeiter, Förderung des Sicherheitsbewusstseins und der Eigenverantwortung

 

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